Wir beraten zur rechtlichen Vorsorge durch Erteilung einer Vollmacht oder Betreuungsverfügung.
Vollmacht
Jeder von uns kann in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Dann muss ein Anderer entscheiden.
Wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, können Sie weder Ehepartner noch Kinder automatisch vertreten.
Für einen Volljährigen können Angehörige nur aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht Entscheidungen treffen bzw. Erklärungen abgeben oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind.
Gut für den, der eine Vollmacht erteilt hat! Mit der rechtzeitig erstellten Vollmacht wird eine Person des Vertrauens benannt, die im Bedarfsfall für den Vollmachtgeber handelt und sich um die Regelung der Angelegenheiten kümmert. Die Vollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Richtig vorgesorgt kann eine Vollmacht eine Betreuung verhindern.
Wir beraten BürgerInnen zu Fragen der Erstellung einer Vollmacht und Betreuungsverfügung.
Sie können die Beratung nutzen, um Ihre individuelle Vollmacht zu erstellen.
Näheres zur Vollmacht und Betreuungsverfügung erfahren Sie in der Broschüre „Wer hilft mir wenn?“ des Justizministeriums Rheinland-Pfalz.
Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung wird bestimmt, was bei einer möglichen Betreuerbestellung zu beachten ist. So kann man u. a. verfügen, wer als Betreuer*in bestellt oder wer keinesfalls eingesetzt werden soll.
Eine Betreuungsverfügung kann mit einer Vollmacht verbunden werden.
Wir beraten Sie zu Fragen der Erstellung einer Vollmacht und Betreuungsverfügung.
Sie können die Beratung nutzen, um Ihre individuelle Betreuungsverfügung zu erstellen.
Näheres zur Vollmacht und Betreuungsverfügung erfahren Sie in der Broschüre „Wer hilft mir wenn?“ des Justizministeriums Rheinland-Pfalz.
Weiterführende Informationen und Formulare finden Sie hier:
Ansprechpartner für ehrenamtliche BetreuerInnen, Bevollmächtigte, Beratung und Information:
Carmen Heinrich, Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Telefon: 06131 95025 -04
E-Mail: c.heinrich@paritaetischer-btv.de
Lucyna Jeczala, M. A.
Telefon: 06131 95025 -03
E-Mail: l.jeczala@paritaetischer-btv.de