Eine rechtliche Betreuung wird durch das Betreuungsgericht angeordnet für Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Die Betreuerin oder der Betreuer handelt in einem vom Gericht festgelegten Aufgabenkreis für den betreuten Menschen (§§ 1869 ff. BGB).
Bei der Betreuung handelt es sich um eine vom Betreuungsgericht übertragene, persönlich zu führende, rechtliche Vertretung.
Rechtliche Betreuung bedeutet nicht, Hilfen wie z. B. Pflege, Haushaltshilfe und Versorgung eines hilfebedürftigen Menschen tatsächlich zu übernehmen, sondern diese zu organisieren.
Wir beraten ehrenamtliche Betreuer/innen und Bevollmächtigte in allen Fragen der rechtlichen Betreuung bzw. Bevollmächtigung.
Anlass können beispielsweise Schwierigkeiten mit Behörden oder ein Bedürfnis zum Austausch sein.
Wir sind erfahren mit dem Themenkreis rechtliche Betreuung und begleiten Sie bei der Führung Ihrer ehrenamtlichen Betreuung.
Näheres zur rechtlichen Betreuung erfahren Sie in der Broschüre Betreuungsrecht des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ).
Ansprechpartner für ehrenamtliche BetreuerInnen, Bevollmächtigte, Beratung und Information:
Carmen Heinrich, Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Telefon: 06131 95025 -04
E-Mail: c.heinrich@paritaetischer-btv.de
Lucyna Jeczala, M. A.
Telefon: 06131 95025 -03
E-Mail: l.jeczala@paritaetischer-btv.de