Jeder von uns kann in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Dann muss ein Anderer entscheiden.
Wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, können weder Ehepartner noch Kinder Sie automatisch vertreten.
Vor diesem Hintergrund zeigen wir auch auf, wie Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen können und was eine Betreuungsverfügung ist.
Referentinnen: Mitarbeiterinnen des Paritätischen Betreuungsvereins