Mit dem Tod des betreuten Menschen endet die rechtliche Betreuung. Je nachdem, ob Angehörige vorhanden und erreichbar sind bzw. selbst die Betreuung ausüben, unterscheiden sich die Aufgaben des Betreuers deutlich.
Welche grundsätzlichen Aufgaben und Pflichten gibt es im Rahmen der rechtlichen Betreuung, wenn der betreute Mensch verstirbt?
Muss ich eine Leichenschau veranlassen?
Wer ist zu benachrichtigen?
Weiß ich welche Wünsche der Betreute für den Todesfall hat?
Gibt es eine Bestattungsvorsorge?
Wer ist Bestattungspflichtig? Wo wende ich mich hin, wenn mir keine Angehörigen bekannt sind?
Wem darf bzw. wem muss ich Auskunft erteilen?
Wer hilft mir bei meinen Fragen weiter?
Was sind Notgeschäfte oder Eilgeschäfte und was ist unbedingt zu Unterlassen um nicht in die Haftung gegenüber den Erben zu kommen?
Was muss ich beim Schlussbericht für das Betreuungsgericht beachten?
Referent: Rechtsanwalt Rudolf Assion, Fachanwalt für Erbrecht