Zum 01.01.2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Das bisherige Recht wird neu strukturiert und inhaltlich modernisiert. Wesentliches Ziel der Gesetzesänderung ist die Stärkung von Selbstbestimmung und Autonomie der betreuten Menschen. Der Erforderlichkeitsgrundsatz soll betont und das Handeln der Betreuer stärker an den Wünschen der Betreuten ausgerichtet werden.
In dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen, die für ehrenamtliche BetreuerInnen und Betreuer relevant sind.
Referentin: Fr. Schmoch, Betreuungsbehörde Stadt Mainz