Auch im Rahmen einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung kann ein Erbfall zugunsten des/der Betreuten eintreten.
Was ist aus betreuungsrechtlicher Sicht bei der Annahme bzw. auch bei einer Ausschlagung des Erbes zu beachten?
Welche Genehmigungspflichten sind zu berücksichtigen?
Referent: Herr Christmann, Amtsgericht Mainz
Termin: Dienstag, 29.10.2024, 18:00 – 20:00 Uhr
Ort: Caritas-Zentrum Edith-Stein, Binger Str. 25, 55131 Mainz