
Wurde ein Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt, sieht er sich mit diversen Angelegenheiten konfrontiert, wie z. B. die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses sowie der Rechnungslegung, evtl. der Anlage von Geld oder Schuldenregulierung und unter Umständen der Haftung bei Versäumnissen und Vermögensschäden.
In dieser Veranstaltung erhalten Sie grundlegende Informationen, was Ihre Aufgabe als ehrenamtl. Betreuer*in sind und welche Rechtsgeschäfte vom Betreuungsgericht genehmigt werden müssen.
Referent: Herr Christmann, Dipl. Rechtspfleger beim Amtsgericht Mainz